Informationen zum tierärztlichen Notdienst für Kleintiere

In der Stadt Cuxhaven, im Land Hadeln, Lamstedt und Hemmoor gibt es einen tierärztlichen Notdienst, der abwechselnd von den Tierarztpraxen durchgeführt wird.

 

Dieser Notdienst ist ausschließlich zuständig für Tiere mit schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankungen, wenn der Haustierarzt nicht erreichbar ist.

 

Hausbesuche sind im Notdienst grundsätzlich nicht möglich.

 

Bitte rufen Sie immer vorher an!

 

Der Dienst beginnt jeweils am Freitag Abend um 18:00 Uhr und endet am darauffolgenden Freitag, ebenfalls 18:00 Uhr

 

06. Dezember - 13. Dezember: Tierarztpraxis am Basbecker Berg, A.K. Stöcker, Tel: 04773/89400

 

13. Dezember - 20. Dezember: Tierarztpraxis Dr. U. Maute, Tel: 04755/91300

 

20. Dezember - 27. Dezember: Tierarztpraxis Dr. P. Hille, Tel: 04721/53100

 

27- Dezember - 03. Januar: Tierarztpraxis Dr. B. Kemper. Tel: 04771/580340 

 

03. Januar - 10. Januar: Tierarztpraxis am Basbecker Berg, A.K. Stöker,  Tel.: 04773/89400

 

10. Januar - 17. Januar: Tierarztpraxis Otterndorf, Tel.: 04751/3303

 

17. Januar - 24. Januar: Tierarztpraxis Dr. I. Erdweg, Tel.: 04773/7070

 

24. Januar - 31. Januar: Tierarztpraxis Dr. P. Hille, Tel.: 04721/53100                                      

 

 

ANZEICHEN EINES NOTFALLS

  • Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch
  • Atemnot
  • stärkere oder unstillbare Blutung
  • sehr helle/blasse Schleimhäute
  • Krampfanfälle
  • Probleme beim Harnlassen
  • anhaltender, blutiger Durchfall oder blutiges Erbrechen, zunehmende Schwäche
  • plötzliche Lähmungen der Beine
  • Augenverletzungen
  • Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften
  • Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag
  • schwerer Verkehrsunfall

 

WIE HOCH SIND DIE KOSTEN?

 

Die Kosten für eine Notfallbehandlung sind in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geregelt

 

Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr" in Höhe von 50,00 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der   2-fache Satz der GOT abgerechnet werden.

 

In der GOT ist auch genau geregelt, zu welchen Zeiten diese Notdienstgebührensätze gelten.

Täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages, von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags sowie von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages.

Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist das kein Notdienst!

 

Im Notfalldienst werden Patienten also außerhalb der üblichen Sprechzeiten, nachts, an Wochenenden und Feiertagen tierärztlich versorgt. Die Notdienstgebühr soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft kostendeckend möglich bleibt, auch bei solchen Notfällen zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu.

 

Da Sie in der Praxis, die den Notfalldienst anbietet, meist nicht als Kunde bekannt sind, müssen Sie sich darauf einstellen, die Kosten der Behandlung vor Ort in bar oder mit der EC-Karte zu begleichen. Notfallbehandlungen auf Rechnung sind unüblich.

Quelle: Bundestierärtzekammer